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Schwan

Die Argumentation von Schwan lässt sich nur schwer nachvollziehen. Damit, dass es sich bei dem Gebäuden um das einzige ausgegrabene Gebäude mit Keller handelt, lässt sich keine eindeutige Zuordnung treffen, da die wenigsten Gebäude in der Carlslust ausgegraben sind. Die These ließe sich erst nach der Ausgrbung der bisher nicht ausgegrabenen Gebäude belegen. So befinden sich in unmittelbarer Nähe des „Tschifflikpavillons“ die Reste des Kellers eines weiteren Gebäudes, welches bis jetzt noch nicht in der Forschung berücksichtigt ist. Die dem Zweibrücker Tschifflik ähnliche Lage trifft auch auf andere Stellen in der Carlslust zu, z. B. gegenüber der Kaskade.

Ihr drittes Argument ist die Raumdisposition. Dies entspricht dem Argument Webers, jedoch widerspricht sie damit allen Erkenntnissen, welche aus der Auswertung der von ihr aufgeführten Rechnungen gewonnen werden können. Während Weber anhand des Schadensbericht von folgenden Räumen ausging:

  • 7 Zimmer

  • 1 Kabinett

  • 1 Alkove

führt Schwan zusätzliche noch die folgenden Räumlichkeiten auf:

  • Stiegenhaus

  • Gang zu den Feuerstätten

Nach einer Baurechnung befand sich am Tschifflikpavillon eine große Terasse5. Die Terrasse kann sich nur auf der Talseite befunden haben. Damit würde die Apsis als Raum wegfallen. Die Treppe zum Obergeschoss befand sich nach den Rechnungen oberhalb der Kellertreppe. Die Treppe dürfte einen ganzen Raum eingenommen haben. Dafür spricht die Bezeichnung „Stiegenhaus“6 in den Rechnungen. Die Größe der Kellertreppen, auch wenn man sie spiegelbildlich fortsetzt, reicht nur für eine Stockwerkhöhe von 2,5m bzw. einer Lichten Raumhöhe von ca. 2,2m aus, was als zu gering anzusehen ist, da man von eine Stockwerkhöhe von 3m ausgehen kann. Wenn man bedenkt, dass sich im oberen Stockwerk auch ein Kompaniesaal mit 44 Sesseln befand, ist auch von einer größeren Treppenbreite als die 80cm der Kellertreppe auszugehen. Damit würde der Raum neben der Kellertreppe entfallen, da dieser für das Treppenhaus benötigt wird. Somit ergibt sich die folgende Raumaufteilung für den Pavillon.

 

Raumaufteilung im Tschifflik alanog Schwan

 

Betrachtet man die sich die daraus ergebende Raumaufteilung, so fehlen ein Raum, das Kabinett, der Alkove und auch der der Gang zu den beiden Feuerstätten lässt sich nicht in dem Grundriss unterbringen. Es fehlen somit mindestens vier „Räume“, was zeigt, dass des Gebäude nicht das Tschifflikpavillon gewesen sein kann.

Auch ignoriert sie die Erkenntnisse, die sie man den Rechnungen gewinnen kann, und welche ihrer Theorie widersprechen. So führten zwei große Glastüren7 aus dem Pavillon auf die große Terrasse. Die Terrasse kann sich bei diesem Gebäude nur auf der „Apsis“ befunden haben. Bei der vorhandenen Breite der Apsis von ca. 2,5 m lässt sich jedoch nur sinnvoll eine Türe unterbringen. Auch ist die Bezeichnung „große Terrasse“ bei der Größe der „Apsis“ nicht angemessen.

Des weiteren wird von ihr eine Rechnung angeführt, wonach es sich bei dem Tschifflikpavillon um einen Fachwerkbau gehandelt hat8. Die vorhanden Reste des Ergeschosses sind bis zur Höhe der Fenster gemauert, des Erdgeschoss war somit nicht aus Fachwerk. Obwohl sie davon ausgeht, dass der Pavillon oberhalb des Kellers aus Fachwerk bestand, bemerkt sie nicht den Widerspruch zur Situation vor Ort und identifiziert die Gebäudereste als Tschifflikpavillon.


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