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Schwan

Jutta Schwan befasst sich in Ihrer Arbeit „Studien zur Baugeschichte von Schloss Carlsberg“ in Kapitel C II.3 mit dem Tschifflikpavillon. Sie schließt sich dabei der Ansicht Webers voll an. 

Sie Begründet ihre Zuordnung mit drei Belegen (zusammengefasst):

  • Von den zwei in der Carlslust augegrabenen Gebäuden besitzt nur eines einen Keller. Da der Tschifflikpavillon einen Keller hatte, muss der ausgegrabene Pavillon mit Keller der Tschifflikpavillon sein.

  • Als zweiten Beleg führt sie die exponierte Lage des Gebäudes an und die gewisse Ähnlichkeit mit dem Zweibrücker Tschifflik

  • Als dritten Beleg führt sie die Raumdisposition an "Der dritte Grund, der für die Annahme spricht , dass es  sich bei  diesem  Pavillon tatsächlich  um den  historischen Tschifflik  handelt,  ist die Raumdisposition, die ich  aus  den Akten  erschließt  und  die  sich  mit  den  Fundamenten  in  Deckung bringen lässt" ([3], Seite 504)

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