Plan über die auf dem Erbacher Bann gelegene Herrschafftliche Fasannery Haelt zusammen 76 Morgen. 1777 Steinmez
Das Konvolut verfügt gleich über zwei Pläne der Herrschaftlichen Fasanerie, die mal als Erbacher Fasanerie, mal als Homburger Fasanerie bezeichnet wird. Grund dafür ist die Lage auf dem Erbacher Bann, aber unmittelbar vor den (barocken) Toren der Stadt Homburg, so dass es letztlich von der Benennung her quasi auf die regionale Sicht der Dinge ankam.
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Die Lage lässt sich sehr präzise wiedergeben13. Hilfreich ist dabei die Lage des bereits mehrfach erwähnten „Schwarzen Weges“, der in geradem Verlauf von Sanddorf aus die Fasanerie erschließt, und dann letztlich auf die Landstraße stößt, die Homburg mit Erbach verbindet. Bereits 1782 erscheint diese Direktverbindung in der „General-Carte über das Ober-Amt Homburg“ von Schäfer14. Man erkennt sehr gut die als Allee ausgebildete Landstraße Homburg-Erbach, von der nach etwas weniger als halber Wegstrecke eine weitere kleine Allee abzweigt, die als Weg bis nach Sanddorf bzw. wie vorliegend bis an den Fuß des Carlsberges führt. Die Beschriftung „Fasanerie“ verdeutlicht den Sachverhalt unmissverständlich. Da der schwarze Weg noch in seiner östlichen Hälfte völlig erhalten ist, ermöglicht der Blick in die aktuellen Kartenwerke die Präzisierung. Demnach ist fast das gesamte Fasaneriegelände (mit Ausnahme eines kleinen Bereiches in der Gemarkung „Erlenwiesen“) in Industrie- und Bahnanlagen des 19. und 20 Jahrhunderts untergegangen. Die Zufahrt befände sich unmittelbar nach dem Überqueren der Bahnüberführung auf Erbacher Seite in Höhe des Einkaufszentrums in östliche Richtung.
P. Schäfer: „General-Carte über das Ober-Amt Homburg“, 1782. Ausschnitt., Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GA 100 Nr. 923
Über die Grundstruktur der Fasanerie herrschte in der Forschung bisweilen Einigkeit, vor allem wegen der bislang bekannten Darstellungen, z.B. bei Fritsch 1774 oder Herdegen 1791. Er, wie auch andere, stellten die Fasanerie als quadratische Anlage dar, die durch ein Wegekreuz in vier gleiche Kompartimente unterteilt war. In den zur Erbacher Landstraße ausgerichteten Quadraten befanden sich bauliche Anlagen. Bildnerische Darstellungen, wie die verschiedenen Plans Perspectives des Carlsbergs zeigten zudem eine Ummauerung der Anlage.
Fritsch Oberamt Homburg und Zweibrücken 1776
Die quadratische Grundform ist allerdings nun in Frage zu stellen. Schon auf der Landvermessung der Jahre 1804 und 1805, die sich in zwei Plänen erhalten hat (Landesarchiv Speyer, Plansammlung), zeigt sich das Gelände in anderer Form. Da die Ostpartie nicht gerade ist, sondern bogenförmig, lag bislang die Vermutung vor, dass sich hier seit der Zerstörung der mutmaßlich quadratischen Anlage einiges an Grenzveränderungen getan hat, weshalb diese Pläne auch nie zur Veröffentlichung herangezogen wurden. Dieser Umstand hat sich allerdings seit Bekanntheit der Fasaneriepläne von 1777 und 1784, die beide die identische Grundfiguration wie die Pläne von 1804 und 1805 aufweisen, geändert.
Die Fasanerie besaß folglich keine quadratische Grundform. Die entsprechende Darstellung rührt wohl daher, dass sich die Grundform einem Quadrat nähert und in großmaßstäblichen Plänen eher einfach als Quadrat dargestellt werden konnte.
Der 1777er Plan präsentiert hinter dem zentralen Gebäude ein Parkareal, das durch ein zentrales Wegekreuz in vier Kompartimente aufgeteilt ist. Von Westen zeigt sich als Haupterschließung die als Allee ausgebildete Auffahrt, die sich vor dem schlossähnlich situierten Hauptgebäude zum halbkreisförmigen Vorplatz öffnet. Bei dem rechteckigen Gebäude handelte sich denn wohl auch um das Schlösschen der Herzogin Maria Amalia, das im Plan von Herdegen 1791 als „Amalienlust“ bezeichnet wird15.
BILD - aus rechtlchen Gründe nicht veröffentlicht
Unbekannter Zeichner: Lageplan der Fasanerie, 1804 (Ausschnitt). Landesarchiv Speyer, Plansammlung
Der beigefügte Maßstab ermöglicht auch die Berechnung der Gebäudegröße von rund 23,50 m Länge und rund 13,70 m Breite. Die westlichen Kompartimente (beiderseits der Auffahrt) werden als „Ackerland“ genutzt. Hierin sind zwei unterschiedlich große Flächen abgegrenzt, die als „Remiß“ bezeichnet werden, was in diesem Falle sicherlich nicht als Wagenschuppen zu verstehen ist, sondern im Jägerjargon als Gesträuch bzw. dichtes Gestrüpp . Beide Parzellen erscheinen auch in den Plänen von 1804 und 1805.
Hinter dem Schlösschen eröffnet sich eine weitläufige Parklandschaft. Das Wegekreuz der bislang als Quadrat vermuteten Anlage ist als solches zu erkennen. Interessant ist die aufwändige Gestaltung der Achsen. Die Nord-Süd-Achse ist ein beiderseits von Wegen begleiteter künstlich angelegter Kanal, der
sich im Knotenpunkt des Achsenkreuzes zu einem runden Bassin aufweitet. Gespeist wird der Kanal durch den Erbach, der im Bogen um das Gelände im Osten führt und gleichzeitig die Banngrenze zwischen Erbach und Homburg markiert. Hier schlossen sich östlich die Ländereien des Freiherren von Closen an. Der Bogen des Erbachs findet sich denn auch in dem zu oberst besprochenen geometrischen Plan über den Louisenhof aus dem Jahre 1768.
In der West-Ost-Achse wiederholt sich die Gliederung, allerdings bildet hier anstelle eines Kanales ein Rasenstreifen das Zentrum. Hinter dem Schlösschen befindet sich ein querrechteckig konzipiertes Rasenparterre, dessen Einzelflächen unterschiedlich lang, dafür aber gleich breit sind. Die Parterres werden zur Westseite sowie in den Bereichen beiderseits der zentralen Achse durch drei, an den übrigen Seiten durch zwei Baumreihen flankiert. Am östlichen Rand des Südparterres befindet sich ein
langgezogenes Nebengebäude von 41 m Länge und 8,20 m Breite, im südlichen Fasanenwald ein quadratischer Pavillon von ca. 5,50 m Seitenlänge, sowie weiter östlich in der Nähe des Kanals ein weiterer quadratischer Pavillon gleichen Ausmaßes. Das aufgrund seiner Symbolik wohl als Wald genutzte Parkgelände wird weiterhin durch ein Netz von rechtwinklig verlaufenden Wegen mehr oder weniger exakt in weitere Abschnitte unterteilt.
Die Anlage präsentiert sich auf diesem Plan als recht aufwändig und elegant und bildete einen durchaus adäquaten Aufenthalt für eine Herzogin, die hier seit 1776, dem Zeitpunkt der Verlagerung der herzoglichen Hofhaltung nach Jägersburg ihren Landsitz gehabt haben dürfte. Der Zeitpunkt der Zeichnung dokumentiert den Bestand im Jahre 1777 und kann durchaus vor dem Hintergrund von geplanten baulichen Veränderungen entstanden sein, die sich ab 1777 anhand von Baurechnungen
belegen lassen.